AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

gwd Trend & Ambiente oHG


Stand : 01.01.2011

Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten über die Lieferung neu hergestellter Geschenkartikel sowie Antiquitäten, die wir zum Kauf anbieten.

1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.

1.4. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, richtet sich der Vertragsinhalt nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. An seinen Auftrag ist der Besteller bis zur Ablehnung durch uns, längstens jedoch bis zum Ablauf einer Annahmefrist von 8 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit unserer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung innerhalb der Annahmefrist zustande.

2.2. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur zur Entgegennahme von Bestellungen, nicht zum Abschluss von Kaufverträgen ermächtigt.

2.3. Individualabreden über Lieferzeitvereinbarungen, Preisvereinbarungen, Eigenschaftszusicherungen und Abweichungen von unseren AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

2.4. Form-, Farb-, und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Lieferung

3.1. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichten wir uns, dem Käufer die Kaufsache mangelfrei innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern, ist keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von 4-8 Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss, als vereinbart.

3.2. Bei Ausverkaufsposten-Preisen und Spezial-Sonderpreisen, die von unseren Preisen abweichen, erfolgt die Lieferung generell unfrei ab Werk Dierdorf.

3.3. Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.

3.4. Ist die Lieferung bei Sonderanfertigung davon abhängig, dass uns der Käufer vorher Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen zur Verfügung zu stellen hat, so beginnt der Lauf der Lieferfristerst mit dem Tage des vollständigen Zugangs dieser Unterlagen.

3.5. Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

3.6. Liegt Liefer-, oder Leistungsverzug von uns vor und macht der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB

geltend, so wird unsere Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, auf 15 % des Auftragswertes beschränkt. Dasselbe gilt im Fall von uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers ein- schließlich der Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden.

4. Preise

4.1. Die in unseren Preislisten, Inseraten und Werbeschriften genannten Preise sind stets freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als vereinbart.

4.2. Unsere Preise verstehen sich in Euro netto ohne MwSt. Für die Berechnung gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

5. Erfüllungsort

5.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Dierdorf.

6. Gewährleistung

6.1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, steht dem Käufer bzw. Besteller uns gegenüber anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur ein Anspruch auf Nachbesserung und soweit dieser unmöglich ist, ein solcher auf Ersatzlieferung zu. Erst dann, wenn die Nachbesserung beim zweiten Versuch oder die erste Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer bzw. Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

6.2. Die Feststellung von Mängeln hat der Auftraggeber uns innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung schriftlich durch Einsendung unseres Lieferscheines anzuzeigen, sonst gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.

6.3. Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadensersatz auch wegen Folgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Fälligkeit des Kaufpreises

7.1. Der Kaufpreis für gelieferte Ware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, grundsätzlich an demjenigen Kalendertag fällig, der dem Tag der Rechnungserstellung im unmittelbar darauffolgenden Monat entspricht (z.B. Rechungsdatum)

3. März, Fälligkeitstag 3. April).

7.2. Für die Feststellung der rechtzeitigen Leistung des Kaufpreises kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den des Zahlungseinganges bei uns an.

7.3. Für vorzeitige Zahlungen, und zwar bei Vorauskasse, Ermächtigung zum sofortigen Bankeinzug, Lieferung gegen Nachnahme gewähren wir 3 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, gewähren wir 2 % Skonto auf den in Rechnung gestellten Kaufpreis, unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer mit der Bezahlung anderer, fälliger Rechnungen nicht in Verzug befindet.

7.4. Die Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels hat zur Folge, dass die vereinbarte Stundung für alle übrigen Rechnungen verfällt. Dies gilt sowohl im Falle der Insolvenzeröffnung, sowie bei Scheck- und Wechselprotesten.

7.5. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

8. Es gelten ausschließlich unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

8.1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

8.2. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

8.3. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungs- verpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

8.4. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung aus- schließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausge- schlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.

9.1.1. durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware, auch bei Veräußerung an Dritte, unser Eigentum

9.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

9.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 9.5. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

9.4. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäfts- verkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

9.5. Der Käufer tritt hiermit die Forderung einschließlich etwaiger Saldoforderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

9.6. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

10. Aufrechnung

Gegen unsere Kaufpreisansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

11. Gerichtsstands Vereinbarung

11.1. Für die gegenseitige Geltendmachung einzelner durch

Kaufvertrag begründeter vermögensrechtlicher

Ansprüche, insbesondere von Kaufpreisansprüchenund solchen aus Scheck- und Wechselverpflichtungen wird nach der Wahl des Klägers die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuwied vereinbart. Diese Vereinbarung gilt uneingeschränkt nur insoweit, als beide Vertragspartner Vollkaufleute sind und kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.